Beitrag & Gebührenordnung

(vom 07.05.2018 / gültig ab 08.05.2018 / geändert 27.05.2024 ) --> gültig bis 31.12.2024

  1. Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet.
  2. Bei Mitgliedern bis zum vollendeten 18.Lebensjahr liegt die Verpflichtung zur Beitragszahlung beim gesetzlichen Vertreter.
  3. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Punkt 10 der Beitrags- und Gebührenordnung.
  4. Der Beitrag ist eine Bringeschuld. Er ist bis zum Zehnten eines jeden Monats unaufgefordert zu entrichten. Es erfolgt keine gesonderte Rechnungsstellung.
  5. Der Beitrag ist dem Vereinskonto bargeldlos zuzuführen. In Ausnahmefällen kann er auch in bar dem Vorstand übergeben werden.
  6. Die Höhe der Beiträge wird durch Beschluss der Mitgliederhauptversammlung festgelegt.
  7. Den Verein betreffende Umlagen werden durch Beschluss der Mitgliederhauptversammlung festgesetzt.
  8. In Ausnahmefällen, z.B. wirtschaftliche Notlagen, kann, auf schriftlichen Antrag des Vereinsmitgliedes oder des gesetzlichen Vertreters eines Vereinsmitgliedes, der Beitrag durch den Vereinsvorstand ermäßigt, gestundet oder erlassen werden.
  9. Vereinsmitgliedern, die im Verein einer Tätigkeit nachgehen, können vom Vorstand, auf schriftlichen Antrag hin, von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit werden.

10. a) Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge ist wie folgt festgelegt:

Erwachsenentarif (ab Beginn 19. Lebensjahr) 15,- €
Jugendtarif (ab Beginn 8. und bis zum Ende 18. Lebensjahr)  
11,- €
Kindertarif (bis zum Ende 7. Lebensjahr) 8,- €
Passivtarif   6,- €
Familientarif***   22,- €


- Der altersmäßige Tarifwechsel findet jeweils am 01.Januar des Jahres statt, in dem das entsprechende Alter erreicht wird.

10. b) Die Höhe eines Jahresbeitrages (Beitrag für 12 Monate- nicht bezogen auf das Kalenderjahr- Zahlung also ständig möglich) beträgt bei einmaliger Zahlung:

Erwachsenen-Jahrestarif (ab Beginn 19. Lebensjahr) 165,- €
Jugend-Jahrestarif (ab Beginn 8. und bis zum Ende 18. Lebensjahr)   
121,- €
Kindertarif-Jahrestarif (bis zum Ende 7. Lebensjahr) 88,- €
Passivtarif-Jahrestarif   66,- €
Familientarif-Jahrestarif***   242,- €


- Nach der Zahlung eines Jahresbeitrages findet ein altersbedingter Tarifwechsel in dem Jahr statt, in dem das entsprechende Alter erreicht wird und schließt sich an den Monat an, bis zu dem bezahlt wurde.
- Im Fall von Zahlungserinnerungen/Mahnungen ist die rückwirkende Zahlung von Jahresbeiträgen ausgeschlossen. Die Zahlung kann nur für zukünftige Zeiträume erfolgen.

 

*** Familientarif: - Ab zwei Mitgliedern möglich.
  - Alle Mitglieder in häuslicher Gemeinschaft wohnend.
  - Bei minderjährigen Mitgliedern geht die Verpflichtung zur Beitragszahlung auf das Mitglied über, welches das 18. Lebensjahr zuerst vollendet.
  - Die Verpflichtung zur Beitragszahlung liegt bei Mitgliedern, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, immer beim ältesten Mitglied.

 

10. c) Temporärer Hinweis:

Beiträge, die, gemäß der gültigen Beitrags- u. Gebührenordnung (vom 07.05.2018), im Jahr 2024, über den 31.12.2024 hinaus entrichtet wurden, haben Bestand. Hier setzen die neuen Beitragssätze erst in der Folge ein.

11. Beim Eintritt in den Verein wird eine einmalige Gebühr in Höhe eines Monatsbeitrages fällig.
12. Beim Ausscheiden aus dem Verein, aus welchem Grund auch immer, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von überzahlten Beiträgen bzw. auf Anteile davon.
13.

Bankverbindung:    HF Blau-Weiss Spandau 2000
  Deutsche Bank PGK-Berlin
  BLZ:      10070024
  Konto-Nr.      614501500
  IBAN:      DE88 1007 0024 0614 5015 00
  BIC:        DEUTDEDBBER

14. Bitte die Monats-Beiträge per Dauerauftrag, zum jeweiligen Monatsanfang, auf das Vereinskonto überweisen.

Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.05.2018, mit dem 08.05.2018 in Kraft.

(vom 27.05.2024 / gültig ab 01.01.2025)

  1. Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet.
  2. Bei Mitgliedern bis zum vollendeten 18.Lebensjahr liegt die Verpflichtung zur Beitragszahlung beim gesetzlichen Vertreter.
  3. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Punkt 10 der Beitrags- und Gebührenordnung.
  4. Der Beitrag ist eine Bringeschuld. Er ist bis zum Zehnten eines jeden Monats unaufgefordert zu entrichten. Es erfolgt keine gesonderte Rechnungsstellung.
  5. Der Beitrag ist dem Vereinskonto bargeldlos zuzuführen. In Ausnahmefällen kann er auch in bar dem Vorstand übergeben werden.
  6. Die Höhe der Beiträge wird durch Beschluss der Mitgliederhauptversammlung festgelegt.
  7. Den Verein betreffende Umlagen werden durch Beschluss der Mitgliederhauptversammlung festgesetzt.
  8. In Ausnahmefällen, z.B. wirtschaftliche Notlagen, kann, auf schriftlichen Antrag des Vereinsmitgliedes oder des gesetzlichen Vertreters eines Vereinsmitgliedes, der Beitrag durch den Vereinsvorstand ermäßigt, gestundet oder erlassen werden.
  9. Vereinsmitgliedern, die im Verein einer Tätigkeit nachgehen, können vom Vorstand, auf schriftlichen Antrag hin, von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit werden.

10. a) Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge ist wie folgt festgelegt (gültig ab 01.01.2025):

Erwachsenentarif (ab Beginn 19. Lebensjahr) 20,- €
Jugendtarif (ab Beginn 8. und bis zum Ende 18. Lebensjahr)  
15,- €
Kindertarif (bis zum Ende 7. Lebensjahr) 11,- €
Passivtarif   9,- €
Familientarif***   30,- €


- Der altersmäßige Tarifwechsel findet jeweils am 01.Januar des Jahres statt, in dem das entsprechende Alter erreicht wird.

10. b) Die Höhe eines Jahresbeitrages (Beitrag für 12 Monate, Zahlung ganzjährig möglich) beträgt (gültig ab 01.01.2025):

Erwachsenen-Jahrestarif (ab Beginn 19. Lebensjahr) 220,- €
Jugend-Jahrestarif (ab Beginn 8. und bis zum Ende 18. Lebensjahr)   
165,- €
Kindertarif-Jahrestarif (bis zum Ende 7. Lebensjahr) 121,- €
Passivtarif-Jahrestarif   99,- €
Familientarif-Jahrestarif***   330,- €


- Nach der Zahlung eines Jahresbeitrages findet ein altersbedingter Tarifwechsel in dem Jahr statt, in dem das entsprechende Alter erreicht wird und schließt sich an den Monat an, bis zu dem bezahlt wurde.
- Im Fall von Zahlungserinnerungen/Mahnungen ist die rückwirkende Zahlung von Jahresbeiträgen ausgeschlossen. Die Zahlung kann nur für zukünftige Zeiträume erfolgen.

 

*** Familientarif: - Ab zwei Mitgliedern möglich.
  - Alle Mitglieder in häuslicher Gemeinschaft wohnend.
  - Bei minderjährigen Mitgliedern geht die Verpflichtung zur Beitragszahlung auf das Mitglied über, welches das 18. Lebensjahr zuerst vollendet.
  - Die Verpflichtung zur Beitragszahlung liegt bei Mitgliedern, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, immer beim ältesten Mitglied.

 

10. c) Temporärer Hinweis:

Beiträge, die, gemäß der gültigen Beitrags- u. Gebührenordnung (vom 07.05.2018), im Jahr 2024, über den 31.12.2024 hinaus entrichtet wurden, haben Bestand. Hier setzen die neuen Beitragssätze erst in der Folge ein.

11. Beim Eintritt in den Verein wird eine einmalige Gebühr in Höhe eines Monatsbeitrages fällig.
12. Beim Ausscheiden aus dem Verein, aus welchem Grund auch immer, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von überzahlten Beiträgen bzw. auf Anteile davon.
13.

Bankverbindung:    HF Blau-Weiss Spandau 2000
  Deutsche Bank PGK-Berlin
  BLZ:      10070024
  Konto-Nr.      614501500
  IBAN:      DE88 1007 0024 0614 5015 00
  BIC:        DEUTDEDBBER

14. Bitte die Monats-Beiträge per Dauerauftrag, zum jeweiligen Monatsanfang, auf das Vereinskonto überweisen.

Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.05.2024, mit dem 01.01.2025 in Kraft.