Ehren-Ordnung
(vom 07.05.2018, gültig ab 08.05.2018)
01. | Der Ehrenrat |
Er besteht aus einem Vorsitzenden und möglichst bis zu zwei Beisitzern. Es dürfen nur Mitglieder des Vereins sein, die nicht dem Vorstand angehören und zum Zeitpunkt der Wahl volljährig sind. Sie müssen dem Verein mindestens 10 Jahre ununterbrochen angehören und dürfen keine Maßregelung nach § 07 der Vereinssatzung erfahren haben. Sie werden von der Mitgliederhauptversammlung, im Rhythmus der Vorstandswahl, für den Zeitraum von zwei Jahren, gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Sollte die Wahl des Ehrenratsvorsitzenden nicht möglich sein, verbleiben die Aufgaben beim Vorstand. | |
02. | Aufgaben des Ehrenrates |
a) Zuerkennung von Ehrungen und persönlichen Ehrungen sowie die Durchführung von Ehrenverfahren; | |
b) Schlichtung von Streitigkeiten. | |
c) Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Ehrenratsvorsitzenden. | |
zu a) Der Ehrenrat kann von jedem Mitglied angerufen werden. Persönliche Ehrungen werden mit der Einladung zur Mitgliederjahreshauptversammlung mitgeteilt. Dagegen kann bis 14 Tage vor der Hauptversammlung, schriftlich begründet beim Vorstand, Einspruch eingelegt werden. | |
zu b) Der Ehrenrat kann von jedem Mitglied angerufen werden. Gegen seine Entscheidung ist die Anrufung des Vorstandes zulässig. Diese hat keine aufschiebende Wirkung. | |
zu a) u. b) Gegen die Beschlussfassung des Vorstandes ist die Berufung an die nächstfolgende Mitgliederhauptversammlung zulässig. Diese entscheidet endgültig. | |
03. | Persönliche Ehrungen |
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten für den Verein können folgende persönliche Ehrungen und Auszeichnungen verliehen werden: | |
01. Ehrenmitglied- | |
Höchste Vereinsauszeichnung für Mitglieder, die sich durch außerordentliche und herausragende Leistungen für den Verein verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder erhalten zusätzlich die Nadel mit Wappen auf silbernem Lorbeerblatt. Die Ehrenmitgliedschaft ist gemäß §12 der Vereinssatzung durch die Mitgliederhauptversammlung zu bestätigen; | |
02. Nadel mit Wappen auf silbernem Lorbeerblatt- | |
Auszeichnung für Mitglieder, die sich durch herausragende Leistungen für den Verein verdient gemacht haben; | |
03. Ehrennadel in Gold- | |
Mögliche Auszeichnung für Mitglieder, die 30 Jahre ununterbrochen dem Verein angehören; | |
04. Ehrennadel in Silber- | |
Mögliche Auszeichnung für Mitglieder, die 20 Jahre ununterbrochen dem Verein angehören; | |
05. Ehrennadel in Bronze- | |
Mögliche Auszeichnung für Mitglieder, die 10 Jahre ununterbrochen dem Verein angehören; | |
06. Verdienstnadel- | |
Auszeichnung für Personen, die sich für den Verein verdient gemacht haben; | |
07. Leistungsnadel- | |
Auszeichnung für Personen, die sich auf sportlichem Gebiet für den Verein verdient gemacht haben; | |
08. Erinnerungsnadel- | |
Auszeichnung für ausscheidende Mitglieder und weggehende Personen, die sich für den Verein verdient gemacht haben. | |
Die Würdigung und Anerkennung der Leistungen nach Punkt 03 ist immer mit der Aushändigung einer Urkunde verbunden. | |
Persönliche Ehrungen werden im Rahmen einer Mitgliederhauptversammlung durch den Vorstand durchgeführt. Die Anwesenheit eines Ehrenratsmitgliedes ist wünschenswert. Eine Ausnahme bildet der Punkt 03.08, wenn aus zeitlichen Gründen eine Ehrung, im Rahmen einer Mitgliederhauptversammlung, nicht mehr möglich ist. | |
04. | Ehrungen |
Für Verdienste für den Verein, die im Rahmen des Sportgeschehen erworbenen wurden, z.B. Erfolge von Mannschaften und anderen Sportbeteiligten, kann die Anerkennung und Würdigung der Leistung durch eine Urkunde festgehalten werden. Die Urkunde ist vom Vorstand zu übergeben. Die Anwesenheit eines Ehrenratsmitgliedes ist wünschenswert. Die Aushändigung ist nicht an den Termin einer Mitgliederhauptversammlung gebunden |
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05. | Aberkennung |
Verliehene Ehrungen und persönliche Ehrungen können nur durch die Mitgliederhauptversammlung, mit zwei Drittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, aberkannt werden. Davon ausgenommen ist die Ehrenmitgliedschaft. |